USA: Gericht stoppt "Broadcast Flag"
09.05.2005 (ks)
Der Versuch Hollywoods, mit staatlicher Hilfe das Aufnehmen von terrestrisch
ausgestrahlten HDTV-Sendungen kontrollieren zu können, ist vorerst gescheitert.
Ein amerikanisches Gericht entschied in der letzten Woche, dass die
amerikanische Federal Communications Commission (FCC) nicht dazu befugt sei, zu
verordnen, wie elektronische Geräte TV-Signale verarbeiten und aufnehmen
dürfen. Das "Broadcast Flag" sollte laut einem Beschluss der FCC
ursprünglich ab dem 1. Juli für alle neu verkauften Empfangsgeräte
vorgeschrieben werden und hätte bedeutet, dass die
Unterhaltungselektronik-Hersteller ihre in den USA angebotenen Geräte
entsprechend umrüsten müssen. Gegen das Broadcast Flag hatten verschiedene
amerikanische Verbraucherschutzorganisationen geklagt. Während die
Verbraucher-Gruppen die Entscheidung als Sieg begrüßten, bewertete die Motion
Picture Association of America (MPAA) das Urteil als Hindernis für die
Verbreitung von HDTV-Programmen. Ohne Broadcast Flag wäre das Risiko der unautorisierten
Weiterverbreitung für die TV-Sender zu groß, was in der Konsequenz bedeuten
könnte, dass einzelne Programme nur über sicherere Verbreitungswege wie Kabel
oder Satellit angeboten würden. Zudem betont die MPAA, dass das Broadcast Flag
nicht das Kopieren, sondern lediglich die Weiterverbreitung von Programmen über
das Internet unterbinden solle. Die Entscheidung des Gerichts verbiete zudem
nicht den Einsatz des Broadcast Flags an sich, sondern sei lediglich eine
Entscheidung über die Befugnis der FCC, das Broadcast Flag verpflichtend
vorzuschreiben.
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