BPjM nimmt zahlreiche Filme vom Index
01.06.2003 (ks)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sorgt mit ihren
Entscheidungen meist für wenig Begeisterung unter Film-Freunden. Doch die
Entscheidungen der BPjM sind auch nicht für alle Ewigkeiten gültig: Auf Antrag
können Filme nach zehn Jahren wieder aus der Liste "jugendgefährdender Trägermedien"
gestrichen werden und nach dem neuen Gesetz erfolgt eine Streichung sogar
automatisch nach 25 Jahren. Mit Wirkung zum 31. Mai 2003 wurden jetzt eine ganze
Reihe von Filmen aus dem Index herausgenommen, darunter auch einige bekanntere
Filme wie "Die Fliege II" oder "Friedhof der Kuscheltiere".
Laut dem amtlichen Mitteilungsblatt "BPjM-Aktuell" handelt es sich um
folgende Titel:
- Der Fan
- Die Fliege II
- Friedhof der Kuscheltiere
- Handgun - Der Waffennarr
- My bloody Valentine (Blutiger Valentinstag)
- The Executor - Der Vollstrecker
- Thunder
Gleichzeitig konkretisiert die BPjM die Art und Weise der zukünftigen
Publikation von Indizierungsentscheidungen. Denn das seit dem 1. April gültige
neue Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Indizierungen, die im
Bundesanzeiger und "BPjM-Aktuell" publiziert werden und solchen, bei
denen auf eine solche Publikation verzichtet wird, wenn die Bekanntmachung der
Wahrung des Jugendschutzes schaden würde. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes,
der sowohl Trägermedien wie DVDs als auch Telemedien wie Internet-Seiten in
dieses Verfahren mit einbezieht, spricht die BPjM in ihrer eigenen Publikation
davon, dass nur Telemedien in den nicht publizierten Listen C und D geführt
werden. Demnach werden zumindest Indizierungsentscheidungen von DVDs und
Computerspielen auch in Zukunft publiziert werden und sich hier für den Handel
und Verbraucher keine neuen Probleme in der Praxis bei indizierten Titeln
ergeben.
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