Eletronic Arts klagt gegen Spiele-Indizierung
06.05.2003 (ks)
Wenn die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften eine Indizierung
ausspricht, so fügt sich normalerweise der Anbieter des Produktes dieser
Entscheidung. Jetzt allerdings hat der Spielehersteller Electronics Arts vor dem
Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Indizierungsentscheidung des Spiels
"Command & Conquer: Generals" eingericht, das seit dem 1. März
auf dem Index steht. Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass das Spiel
von der bislang freiwilligen "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK)
eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hatte. Nach Inkrafttreten des neuen
Jugendschutzgesetzes am 1. April wäre nach den neuen Regeln keine Indizierung
mehr möglich gewesen. Electronic Arts-Geschäftsführer Jens Uwe Intat vermutet
eine politische Motivitation hinter dem Indizierungsbeschluss, der bereits rund
zwei Wochen nach dem Verkaufsstart des Spiels erfolgte. Electronic Arts geht es
bei der Klage nach Aussage von Intat nicht in erster Linie um die "Die
Bereinigung des entstandenen Schadens, sondern vielmehr darum, "das fragwürdige
Vorgehen der BPjM in diesem Fall nicht einfach hinzunehmen."
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