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Eletronic Arts klagt gegen Spiele-Indizierung

06.05.2003 (ks)

Wenn die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften eine Indizierung ausspricht, so fügt sich normalerweise der Anbieter des Produktes dieser Entscheidung. Jetzt allerdings hat der Spielehersteller Electronics Arts vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Indizierungsentscheidung des Spiels "Command & Conquer: Generals" eingericht, das seit dem 1. März auf dem Index steht. Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass das Spiel von der bislang freiwilligen "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hatte. Nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April wäre nach den neuen Regeln keine Indizierung mehr möglich gewesen. Electronic Arts-Geschäftsführer Jens Uwe Intat vermutet eine politische Motivitation hinter dem Indizierungsbeschluss, der bereits rund zwei Wochen nach dem Verkaufsstart des Spiels erfolgte. Electronic Arts geht es bei der Klage nach Aussage von Intat nicht in erster Linie um die "Die Bereinigung des entstandenen Schadens, sondern vielmehr darum, "das fragwürdige Vorgehen der BPjM in diesem Fall nicht einfach hinzunehmen."

 

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