Bundesrat beantragt weitere Verschärfung des Jugendschutzes
27.09.2002
Mit der Mehrheit der unionsregierten Bundesländer hat der Bundesrat heute den
Entwurf für eine nochmalige Verschärfung des Jugenschutzgesetztes beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Die Gesetzesinitiative war vom Land Bayern ausgegangen, welches die bereits vor
kurzem verabschiedete Neufassung des Jugendschutzgesetztes als unzureichend
ansieht. Der Gesetzesentwurf sieht sowohl weitere Verschärfungen vor als auch
die Zurücknahme einiger weniger Liberalisierungen des von der SPD/Grüne-Regierungskoalition
beschlossenen Gesetzes vor. Die Pläne der Union dürften vor allem für die
Videotheken erhebliche Einschnitte bringen, sofern sie Aussicht auf Erfolg
haben:
Vorgesehen ist im Einzelnen ein Vermietverbot schwer jugendgefährdender Bildträger (Videofilme, DVDs, Video- und Computerspiele), ein Verbot von Videoverleihautomaten und von Killerspielen wie Gotcha, Paintball und Laserdrome.
Das Gesetz beinhaltet aber nicht ein generelles Verkaufsverbot
jugendgefährdender Medien. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren soll das Spielen an Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit nicht gestattet sein. Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in
"unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung" auf Trägermedien sollen ebenfalls verboten werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Abschaffung des so genannten Elternprivilegs für Kinobesuche vor: Bestehende Altersempfehlungen, wie sie für Kinofilme durch die Freiwillige Selbstkontrolle bestehen, sollten bei Kinobesuchen zukünftig nicht mehr durch eine Erlaubnis der Eltern unterlaufen werden können.
Zugleich soll der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 500.000 EURO erhöht werden.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfes (Bundesratsdrucksache 585/02) steht im
Internet zum Download bereit (PDF-Datei).
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