Wer gehofft hatte, dass die Entscheidung der BPjS, dass Computerspiel "Counterstrike"
nicht zu indizieren, der sehr einseitig geführten Debatte um die Ursachen
zwischen Realer und virtueller Gewalt eine Wende geben könnte, sieht sich
enttäuscht: Bundesfamilienministerein Christine Bergmann hat angekündigt, nach
Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes "Counterstrike" erneut zu
überprüfen. In einem Statement sagte die Ministerin:
"Der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen
Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes
ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das heute in erster Lesung im Deutschen
Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für
Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt:
Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich
gemacht werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der
Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die
amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht
geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des
Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. Ich werde nach
Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals
aufgreifen."