Schröder kritisiert BPjS-Entscheidung zu "Counterstrike"
17.05.2002
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Entscheidung der Bundesprüfstelle
für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) kritisiert, das Computerspiel "Counterstrike"
nicht zu indizieren. Am Rande eines Treffens mit Vertretern der Film und
Videospielbranche im Berliner Kanzleramts erklärte der Kanzler, er halte die Entscheidung der
BPjS für ein "absolut verkehrtes Signal".
Anlässlich der ersten Debatte zum geplanten Jugendschutzgesetz betonte
Familienministerin Christine Bergmann, dass zukünftig Computerspiele und Videos
unter bestimmten Kriterien schon ohne eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt
werden können.
Der von der Bundestagsfraktion SPD/Grüne eingebrachte Gesetzentwurf enthält
in § 15 (2) einen Passus, wonach für Medien die gleichen Verbote wie für
indizierte Medien gelten sollen, wenn sie kriegsverherrlichend sind oder "Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen
Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein
überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der
Berichterstattung vorliegt".
Dieses Gewaltverbot könnte je nach Gesetzesauslegung zukünftig in der
Praxis dazu führen, dass unabhängig von der Altersfreigabe Filme und Videos
mit Gewaltdarstellung so behandelt werden, als ob Sie auf dem Index wären. Vor
allem sind die Hürden für diese Regelung niedriger angesetzt als die für die
eigentliche Indizierung, da gemäß § 15 (2) erst gar keine
Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle erforderlich ist. Sollte dieses Regelung rechtskräftig werden, ist davon auszugehen, dass die
Anbieter von Videos und Computerspielen zukünftig noch vorsichtiger mit
Gewaltdarstellungen umgehen werden und eventuell auch die Anzahl zusätzlich
geschnittener Filme zunehmen könnte.
|