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Bundesregierung: Indizierung soll verschärft werden

03.05.2002

Nachdem in der letzten Woche bereits viel über Gesetzesänderungen nach dem Amoklauf von Erfurt diskutiert wurde, hat jetzt die Bundesregierung erste angestrebte Änderungen der geltenden Jugendschutzbestimmungen veröffentlicht: Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die bereits seit langer Zeit geplante Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Nach dem Amoklauf von Erfurt sollen vor allem die Regelungen für Videofilme und Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Elementen erweitert werden. Demnach könnte eine Indizierung bereits für Filme mit Gewaltdarstellung möglich werden. Welche Auswirkungen die Verschärfung der bereits geltenden Regelungen haben könnte, dürfte vor allem davon abhängen, wo genau die Grenze von Gewaltdarstellung gezogen werden soll. Nach den derzeitigen Bestimmungen können Filme erst dann indiziert werden, sofern sie auch "geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden" und eine FSK 18-Freigabe haben oder von der FSK gar nicht geprüft wurden. 

Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:

  • Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen. 
  • Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert.
  • Die Liste jugendgefährdender Medien wird künftig in vier Teilen geführt. Hierbei wird unter anderem unterschieden zwischen Medien, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen, und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben werden können.
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