Bundesregierung: Indizierung soll verschärft werden
03.05.2002
Nachdem in der letzten Woche bereits viel über Gesetzesänderungen nach dem
Amoklauf von Erfurt diskutiert wurde, hat jetzt die Bundesregierung erste
angestrebte Änderungen der geltenden Jugendschutzbestimmungen veröffentlicht: Die
Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die bereits seit langer
Zeit geplante Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Nach dem Amoklauf
von Erfurt sollen vor allem die Regelungen für Videofilme und Computerspiele
mit gewaltverherrlichenden Elementen erweitert werden. Demnach könnte eine
Indizierung bereits für Filme mit Gewaltdarstellung möglich werden. Welche
Auswirkungen die Verschärfung der bereits geltenden Regelungen haben könnte,
dürfte vor allem davon abhängen, wo genau die Grenze von Gewaltdarstellung
gezogen werden soll. Nach den derzeitigen Bestimmungen können Filme erst dann
indiziert werden, sofern sie auch "geeignet sind, Kinder oder Jugendliche
sittlich zu gefährden" und eine FSK 18-Freigabe haben oder von der FSK gar
nicht geprüft wurden.
Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
- Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen.
- Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft
Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt
erweitert.
-
Die Liste jugendgefährdender Medien wird künftig in vier Teilen geführt.
Hierbei wird unter anderem unterschieden zwischen Medien, die aufgrund
strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen,
und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben
werden können.
|